Beschlussvorlage - 40/BV/241/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf   787.750 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          1.034.745 €

Entnahmen aus Rücklagen       1.095 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf   773.950 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                             981.815 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                   1.095 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 26.750 €                                          Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus                                                                                                  Finanzierungstätigkeit auf                                                           233.520 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf   132.090 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,563 VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A325 v.H.

Grundsteuer B325 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                          325 v.H.

 

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Anlagen

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