Beschlussvorlage - 40/BV/241/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Breesen für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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27.03.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf 787.750 € ordentliche Aufwendungen auf 1.034.745 €
Entnahmen aus Rücklagen 1.095 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf 773.950 € ordentliche Auszahlungen auf 981.815 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.095 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 26.750 € Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 233.520 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 132.090 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,563 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A325 v.H.
Grundsteuer B325 v.H. Gewerbesteuer 325 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,6 kB
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56,4 kB
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60,1 kB
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697,1 kB
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10,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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525,8 kB
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