Beschlussvorlage - 14/BV/155/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gnevkow für den Zeitraum 2015 bis 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Gnevkow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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12.03.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Entsprechend § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
in der Fassung vom 13.07.2011 ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung
auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V
zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu
beschließen.
Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie
innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich im
Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung i.S. d. § 16
GemHVO-Doppik M-V in der Fassung vom 25.02.2008 zuletzt geändert am 19.05.2016
wieder erlangt und gesichert werden kann.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.
Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt,
brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängert sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der
Gemeindevertretung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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303,6 kB
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