Beschlussvorlage - 36/BV/181/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Per 30.06.2019 läuft die Zinsbindungsfrist für den Darlehensvertrag über die Altschulden aus.

Somit muss mit den Banken über neue Konditionen verhandelt werden. Aufgrund von Informationen seitens der Landesregierung ist eine eventuelle Entschuldung für diese Kredite vorgesehen. Die Gesetzesänderung soll noch in diesem Jahr in den Landtag zur Beschlussfassung eingebracht werden. Vor diesem Hintergrund sollte dieses Darlehen mit einer Restschuld per 30.06.2019 in Höhe von 131.404,05 € nur mit einer kurzen Zinsbindungsfrist umgeschuldet werden. Derzeit zahlt die Gemeinde 0,95 v.H. Zinsen und

2 v.H. Tilgung, dies entspricht einer jährlichen Belastung von 4.318,12 €.

Es werden 3 Banken zur Angebotsabgabe angeschrieben.

Folgende Konditionen werden abgefragt: Annuitätendarlehen mit einer Zinsbindung von

2 Jahren und einer Tilgung von 2 v.H.

Die aktuellen Angebote werden am Tag der Sitzung als Tischvorlage übergeben.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Kreditaufnahme zu Zwecken der Umschuldung in Höhe von 131.404,05 € mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einer Tilgung von 2 v.H. (Annuitätendarlehen) bei der                                                                                                   .

 

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