Beschlussvorlage - 06/BV/262/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Grapzow am 12.04.2018 wurde die analoge Anwendung der Zuwendungsrichtlinie des Amtes Treptower Tollensewinkel für die Gewährung von gemeindlichen Zuwendungen an Dritte beschlossen.

Danach muss die Gemeindevertretung Grapzow entscheiden, ob dem jeweiligen Antrag beschlossen wird.

Folgende Anträge liegen vor:

 

-          SV 17 hundert Grapzow e.V.:    300 € für Sportmaterial,    Eingang: 08.10.2018

-          Feuerwehrverein Grapzow e.V.: 300 € allgemeine Unterstützg., Eingang: 08.10.18

-          Haflinger Verein Grapzow e.V.: 300 € für Ausrichtung Reiter-Fahrtag in Grapzow, Eingang: 08.10.2018

-          Pferdefreunde Tollensetal Grapzow e.V.: 300 € für Förderung Jugend und Sport (Reit- und Ferienlager, Turnierförderung), Eingang: 05.10.2018

 

Anträge sind bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen. Nach Aufforderung und Fristsetzung wurden alle Anträge fristgemäß gestellt und liegen der Verwaltung vollständig vor.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt für das Jahr 2019 folgende Zuwendungen zu gewähren:

-          SV 17 hundert Grapzow e.V.: 300 €

-          Feuerwehrverein Grapzow e.V.: 300 €

-          Haflinger Verein Grapzow e.V.: 300 €

-          Pferdefreunde Tollensetal Grapzow e.V.: 300 €.

 

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