Beschlussvorlage - 06/BV/260/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss der Gemeinde Grapzow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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07.03.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf 981.995 € ordentliche Aufwendungen auf 1.222.085 €
Entnahmen aus Rücklagen 240.090 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf 872.445 € ordentliche Auszahlungen auf 1.067.150 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 141.300 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 191.000 € Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 244.405 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 87.240 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,225 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.
Grundsteuer B300 v.H. Gewerbesteuer 350 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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10,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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