Beschlussvorlage - 06/BV/260/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf   981.995 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          1.222.085 €

Entnahmen aus Rücklagen   240.090 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf   872.445 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          1.067.150 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               141.300 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               191.000 €                                          Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus                                                                                                  Finanzierungstätigkeit auf                                                           244.405 €             

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf    87.240 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,225 VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.

Grundsteuer B300 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                          350 v.H.

 

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Anlagen

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