Beschlussvorlage - 14/BV/152/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Letzin wählten am 16.02.2019 den Kameraden Uwe Wascher zum Wehrführer.

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der Wehrführer für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung ernennt den Kameraden Uwe Wascher als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Letzin für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten.

 

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