Beschlussvorlage - 14/BV/153/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Letzin wählten am 16.02.2019 Kameraden Daniel Boldt zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Letzin.

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) ist der stellv. Wehrführer für die Dauer von 6 Jahren (=Wahlperiode) in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung ernennt Kameraden Daniel Boldt als stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Letzin für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten.

 

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