Beschlussvorlage - 14/BV/150/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Am 16.02.2019 wählten die aktiven Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Letzin einen Wehrführer und seinen Stellvertreter.

Kamerad Uwe Wascher wurde mehrheitlich zum Wehrführer gewählt. Zum Stellvertreter wurde Kamerad Daniel Boldt gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) bedarf die Wahl eines Wehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung durch die Gemeindevertretung.

 

(Weiterhin wurden in den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Letzin gewählt:

Jugendwart = B. Schultz, Gerätewart = C. Müller- Scheeßel, Schriftführer = K. Lenz,

Kassenwart = E. Wiebke, F. d. Ehrenabteilung = M. Gutjahr, Gruppenführer = D. Kuhberg, Gruppenführer = H. Wascher.)

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Letzin gem. § 12 Abs. 1 BrSchG M- V zu:

 

  • Wehrführer: Kamerad Uwe Wascher
  • stellv. Wehrführer: Kamerad Daniel Boldt.

 

 

 

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