Beschlussvorlage - 12/BV/213/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Gültz für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Gültz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gültz
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Entscheidung
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20.02.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf781.990 € ordentliche Aufwendungen auf 936.930 € Entnahmen aus Rücklagen 60.090 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf776.470.€ ordentliche Auszahlungen auf 874.910 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 108.735 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 97.500 € Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 87.205 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 368.735 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,0785 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A400 v.H.
Grundsteuer B400 v.H. Gewerbesteuer 400 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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76,8 kB
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74,4 kB
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11,6 kB
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5
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251 kB
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