Beschlussvorlage - 12/BV/213/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf781.990 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          936.930 €                                          Entnahmen aus Rücklagen                                                          60.090 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf776.470.€                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          874.910 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                            108.735 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              97.500 €                                          Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus                                                                                                     Finanzierungstätigkeit auf                                                            87.205 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 368.735 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 5,0785 VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A400 v.H.

Grundsteuer B400 v.H.                                                                                                  Gewerbesteuer                            400 v.H.

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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