Beschlussvorlage - 06/BV/255/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Kamerad Steffen Koch hat das Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Grapzow zum 31.12.2018 niedergelegt.

Er ist somit aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gem. § 12 Abs.1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) zu entlassen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung entlässt Kamerad Steffen Koch gem. § 12 Abs. 1 BrSchG M- V aus dem Ehrenbeamtenverhältnis.

Er legte auf eigenen Wunsch das Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Grapzow zum 31.12.2018 nieder.

 

Loading...