Beschlussvorlage - 06/BV/257/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Grapzow wählten am 01.02.2019 Kameraden Peter Holz zum Wehrführer.

 

Gem. § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) ist der Wehrführer für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ernennt Kameraden Peter Holz als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grapzow für die Dauer von 6 Jahren zum Ehrenbeamten.

 

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