Beschlussvorlage - 08/BV/221/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf332.543 €                            ordentliche Aufwendungen auf                            439.480 €

Entnahmen aus Rücklagen  67.055 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf303.288 €                                                        ordentliche Auszahlungen auf                            380.155 €                                                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                  5.505 €                                                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                12.400 €                                                        Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  87.967 €                                                        Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   4.205€

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf205.640  €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan     1,0   VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A350 v.H.

Grundsteuer B350 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                          400 v.H.

 

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Anlagen

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