Beschlussvorlage - 06/BV/249/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss der Gemeinde Grapzow über die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 12.12.2018 zur Vergabe von Leistungen entsprechend VOL/ Kauf und Lieferung von Streusalz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Stefan Mann
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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Entscheidung
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07.03.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, um die Verkehrssicherheit im Winter 2018/2019 zu gewährleisten.
Entsprechend § 5 der Hauptsatzung vom 31.03.2015 der Gemeinde Grapzow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs.4 KV M-V bei der Vergabe nach VOL bis zu einem Wert von 1.000 €. Darüber hinaus liegt die Entscheidung zur Vergabe bei der Gemeindevertretung. Bei äußerer Dringlichkeit kann der Bürgermeister nach § 39 der KV M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist nach § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung M-V nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 12.12.2018 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg -Vorpommern zur Vergabe von Leistungen nach VOL für den Kauf und die Lieferung von Streusalz.
