Beschlussvorlage - 12/BV/211/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Im Geschäftsgang wurde deutlich, dass die Ehrenordnung der Gemeinde Gültz im Fall einer Verabschiedung eines kommunalen Bediensteten den Kauf einer Blumenstraußes/Flasche Wein/Flasche Sekt nicht vorsieht. Dieser Sachverhalt soll mit Texteinfügung im Punkt 1.4 unter Gemeindebedienstete/Mitglieder FFW mit dem Wortlaut berücksichtigt werden: Bei Beendigung eines Beschäftigtenverhältnisses überreicht der Bürgermeister ein Sachgeschenk und ein Blumenstrauß im Gesamtwert von 50 € an den Beschäftigten.

Zugleich wird der Wortlaut erweitert unter Gemeindebedienstete/Mitglieder der FFW

1. Satz und 5. Satz:   mit „ ab dem 50. Geburtstag“.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Die Ehrenordnung der Gemeinde Gültz wird unter Punkt 1.4 wie folgt ergänzt: Bei Beendigung eines Beschäftigtenverhältnisses überreicht der Bürgermeister Blumen/Flasche Wein/Flasche Sekt im Wert von 50 € an den Beschäftigten.

Zugleich wird der Wortlaut erweitert unter Gemeindebedienstete/Mitglieder der FFW

1. Satz und 5. Satz:   mit „ ab dem 50. Geburtstag“.

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Anlagen

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