Beschlussvorlage - 06/BV/251/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die 1 Mal 1 Stiftung gGmbH aus 28355 Bremen, Parkallee 117 hat im Jahr 2017 Sachspenden im Wert von 382,95 € an die Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow übergeben. Es handelt sich um 2 Laufräder, 1 Dreirad und 1 Lernpuzzle.

Der Vorgang wurde der Verwaltung erst jetzt bekannt, als die Firma um die Ausstellung einer Spendenbescheinigung bat.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, soweit in der Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow entscheidet der Bürgermeister bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen unterhalb der Wertgrenze von 100 €. Da der Warenwert darüber liegt, muss die Gemeindevertretung entscheiden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Sachspende (Spielzeug) für die Kita „Vier Jahreszeiten“ Grapzow in Höhe von 382,95 € aus dem Jahr 2017 anzunehmen. Die Spende kommt von der Firma 1 Mal 1 Stiftung gGmbH aus 28355 Bremen, Parkallee 117.

 

Loading...