Beschlussvorlage - 06/BV/252/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahr 2017 führte die Gemeinde Grazow für die gemeindeeigene Kindertagesstätte Entgeltverhandlungen mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Die Kosten im Krippenbereich erhöhten sich besonders, so dass auch der Elternbeitrag für die Krippenkinder stark stieg. Die Gemeindevertretung Grapzow hatte sich damals entschieden, den Elternbeitrag für den Ganztagskrippenplatz mit 30 € zu stützen, den Teilzeit- und Halbtagsplatz entsprechend prozentual.

Zum 01.01.2019 wurde die Landesförderung für den Ganztagskrippenlatz von 150 € auf

170 € erhöht. Außerdem wurde gesetzlich geregelt, dass Eltern nur für das erste Kind in einer Einrichtung/Tagespflege Elternbeiträge zahlen müssen. Die Kosten für das zweite und jedes weitere Kind trägt das Land.

Unter diesen Voraussetzungen sollen die Elternbeiträge für die Krippenkinder nicht mehr von der Gemeinde gestützt werden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Grapzow über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte Grapzow.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...