Beschlussvorlage - 14/BV/146/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahr 2009 mussten die Gesellschaftergemeinden der GEWO Bau Burow GmbH auf Grund der erteilten Ausfallbürgschaften Kredite von der GEWO Bau übernehmen. Für den Kredit der Gemeinde Gnevkow läuft am 31.03.2019 die Zinsbindungsfrist aus, so dass dieser Kredit in Höhe von 206.490,77 € umgeschuldet werden muss.

An diesem Tag läuft auch die Zinsbindungsfrist für die Kredite der anderen Gesellschaftergemeinden aus, so dass insgesamt 4.295.884,46 € umgeschuldet werden müssen. Um für alle Gemeinden günstigere Konditionen aushandeln zu können, sollten alle 9 Kredite an einem Tag umgeschuldet werden.

Es werden mindestens 3 Banken zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Aufgrund der angespannten Haushaltslagen der Gemeinden und der derzeitigen Niedrigzinsphase sollte eine Zinsbindungsfrist von 15 Jahren und eine Tilgung in Höhe von 

2 v.H. abgefragt werden.

Der Bürgermeister sollte zum Abschluss eines Kreditvertrages in Höhe von 206.490,77 € bevollmächtigt werden.

Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung in der darauffolgenden Gemeindevertretersitzung.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister der Gemeinde Gnevkow zur Aufnahme eines Kredites zum Zwecke der Umschuldung in Höhe von 206.490,77 € zu nachfolgenden Konditionen:

Zinsbindungsfrist von 15 Jahren und einer Tilgung in Höhe von 2 v. H.

 

 

 

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