Beschlussvorlage - 03/BV/169/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu

beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf 566.925 €

  ordentliche Aufwendungen auf 633.910 €

Entnahmen aus Rücklagen   46.700 €

- im Finanzplan ordentliche Einzahlungen auf 516.635 €

ordentliche Auszahlungen auf 533.190 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 577.880 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 597.000 €

Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 29.270 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -35.675 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf   83.700 €

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 1,083 VzÄ ausgewiesen.

Als Hebesätze werden beschlossen:

Grundsteuer A 310 v.H.

Grundsteuer B 355 v.H.

Gewerbesteuer 330 v.H.

 

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Anlagen

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