Beschlussvorlage - 36/BV/175/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Herr Otto Sander Tischbein aus 17091 Altenhagen, OT Neuenhagen, Hauptstraße 23 hat dem Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz eine Spende im Wert von 100 € für die Rentnerweihnachtsfeier der Gemeinde übergeben.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz entscheidet über die Annahme von Spenden bis zu einer Wertgrenze von 100 € der Bürgermeister.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bürgermeister beschließt, die Spende von Herrn Otto Sander Tischbein im Wert von 100 € für die Rentnerweihnachtsfeier in Tützpatz anzunehmen.

 

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