Beschlussvorlage - 36/BV/175/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Spende für die Rentnerweihnachtsfeier
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Herr Otto Sander Tischbein aus 17091 Altenhagen, OT Neuenhagen, Hauptstraße 23 hat dem Bürgermeister der Gemeinde Tützpatz eine Spende im Wert von 100 € für die Rentnerweihnachtsfeier der Gemeinde übergeben.
Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.
Nach § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Tützpatz entscheidet über die Annahme von Spenden bis zu einer Wertgrenze von 100 € der Bürgermeister.