Beschlussvorlage - 38/BV/197/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf833.905 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                     1.017.800 €

Entnahmen aus Rücklagen  34.145 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf803.705 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          947.350 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                            223.195 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                            241.000 €                                          Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit          -161.450 €

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 420.100 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan      3,803  VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A320 v.H.

Grundsteuer B320 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                          320 v.H.

 

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Anlagen

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