Beschlussvorlage - 38/BV/197/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf833.905 € ordentliche Aufwendungen auf 1.017.800 €
Entnahmen aus Rücklagen 34.145 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf803.705 € ordentliche Auszahlungen auf 947.350 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 223.195 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 241.000 € Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit -161.450 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 420.100 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 3,803 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A320 v.H.
Grundsteuer B320 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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34,8 kB
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36,4 kB
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10 kB
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(wie Dokument)
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697,1 kB
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