Beschlussvorlage - 31/BV/186/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Entscheidung des Bürgermeisters ist als Dringlichkeitsentscheidung, gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, zu werten. Die Eilentscheidung war notwendig, da die Verlegung des Breitbandes bereits im Dezember 2018 beginnt und das Straßenbeleuchtungskabel mitverlegt werden soll.

 

Entsprechend § 5 der Hauptsatzung vom 11.08.2014 der Gemeinde Altenhagen trifft der Bürgermeister Entscheidungen, nach § 22 Abs.4 KV M-V bei der Vergabe nach VOB, bis zu einem Wert von 5.000 €. Darüber hinaus liegt die Entscheidung zur Vergabe bei der Gemeindevertretung. Bei äußerster Dringlichkeit kann der Bürgermeister nach § 39 der KV   M-V entscheiden. Diese Entscheidung ist, nach § 39 Abs.3 der Kommunalverfassung M-V, nachträglich durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestätigen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhagen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 26.11.2018 (Vorlage Nr.17), gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern, zur Vergabe von Leistungen nach VOB für die Mitverlegung des Straßenbeleuchtungskabels.

 

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