Beschlussvorlage - 37/BV/259/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau von Wohnungen in der Gemeinde Wolde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Christa Pietschmann
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Gemeinden für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen Zuwendungen. Eine Zuwendungsvoraussetzung für die Förderung ist die Erarbeitung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes mit der Festsetzung des Umbaugebietes.
Die Rückbaumaßnahme muss diesen Zielsetzungen entsprechen.
Das Gebäude Kastanienallee 10-12 mit 24 Wohneinheiten wurde in industrieller Bauweise 1967 errichtet. Es wird zurzeit noch von 3 Mietern bewohnt, die aber in kürzester Zeit ausziehen könnten. Das Gebäude ist in einem schlechten baulichen Zustand.
Die Gemeindevertretung hat auf der Sitzung am 14.03.2018 die Erarbeitung eines Konzeptes für die Gesamtgemeinde Wolde (Beschlussvorlage 37/BV228/2018) beschlossen.
Zur Information und Beschlussfassung liegt dieser Vorlage das Rückbau-Grobkonzept für den Stadtumbau Ost in der Gemeinde Wolde bei.
Auf dieser Grundlage soll der heutige Beschluss gefasst werden.
Die Gemeinde wird den Einzelantrag für den Rückbau stellen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung Wolde nimmt den Bericht zur Sach- und Rechtslage zur
Kenntnis.
2.Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Zuwendungen (Zuschuss) zur
Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau der 24 WE Kastanienallee 10 - 12 im
räumlich festgelegten Fördergebiet der Gemeinde Wolde ist für das Jahr 2019 zu stellen.
3. Das anliegend beigefügte Rückbau-Grobkonzept der Gemeinde Wolde ist Grundlage für die Antragstellung und Umsetzung des Stadtumbaus Ost in der Gemeinde.
4. Wie in diesem Konzept vorgeschlagen, wird das Fördergebiet nach § 171 a-e
Baugesetzbuch bestätigt.
5. In Wolde, im Gemeinderaum um das Rückbauobjekt Kastanienallee 10 – 12, werden die Grundstücke als Stadtumbaugebiet festgesetzt und der Rückbau realisiert. Die durch den Rückbau freiwerdenden und voll erschlossenen Flächen, sollen wie im Rückbau-Grobkonzept dargestellt, für eine kleinteilige Bebauung bei Bedarf bereitgestellt werden.
6. Als Zwischenlösung soll die Fläche begrünt werden.
7. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Rückbaumaßnahmen ist die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen möglichst frühzeitig zu sichern, unter gerechter Abwägung öffentlicher und privater Belange.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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900,3 kB
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