Beschlussvorlage - 01/BV/894/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 20.02.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.25 „Wohnen am Holländer Gang“, im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung - aufzustellen.

 

Durch Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:

Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für den Bau von bis zu zwei Wohnhäusern, gegenüber einer bereits bestehenden Wohnbebauung, am Holländer Gang.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 03.07.2018 in der Zeit vom 01.10.2018 bis zum 02.11.2018 öffentlich ausgelegt, die Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung informiert.

 

Die im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit Anregungen, Bedenken bzw. Hinweisen müssen durch die Stadtvertretung geprüft und abgewogen werden. Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Von privater Seite wurden keine Einwände erhoben.

 

Die Abwägungsergebnisse sind in der Anlage zusammengestellt und werden in die zur Sitzung der Stadtvertretung vorliegenden Planunterlagen bereits eingearbeitet sein. Inhaltliche Änderungen der Planung (= Festsetzungen in der Planzeichnung A und dem Textteil B) haben sich dabei ergeben. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Der Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“ hat somit die Satzungsreife erlangt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“ vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise wurden von der Stadtvertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis abgewogen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Das Ergebnis wird den Einsendern schriftlich mitgeteilt.

 

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), wird der Bebauungsplan Nr. 25 „Wohnen am Holländer Gang“, gelegen im Holländer Gang, in der vorliegenden Fassung vom November 2018 als Satzung beschlossen.

 

  1. Die beiliegende Begründung vom November 2018 wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, während der Dienststunden, eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Anlagen

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