Beschlussvorlage - 37/BV/249/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wolde hat für Baumpflegearbeiten eine Spende eingeworben. Der Baumschnitt wurde auf den Weg zwischen Zwiedorf und Borgfeld ausgeführt. Die Firma Landwirtschaftsbetrieb Gottburg Skau hat für die Pflegearbeiten eine Rechnung in Höhe von 703,29 € erstellt. Der Landwirtschaftsbetrieb verzichtet auf die Erstattung Ihrer Aufwendungen.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Zuwendungen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Gemeindevertretung soweit durch Hauptsatzung nichts anderes geregelt ist.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt die Spende der Firma Landwirtschaftsbetrieb Gottburg Skau für die Baumpflegearbeiten durch Verzicht auf ihre Aufwendungen in Höhe von 703,29 € anzunehmen.

 

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