Beschlussvorlage - 37/BV/258/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Wolde hat mit dem Jugendamt des Landkreises Entgeltverhandlungen geführt. Die Verhandlung war wegen Tariferhöhungen, Erhöhung der Bewirtschaftungskosten und Änderung des Erzieherschlüssels im Krippenbereich erforderlich.

Die letzte Verhandlung war im Jahr 2007. Die damals festgelegten

Beträge galten ab 01.01.2008 bis jetzt.

Aus den neuen Gesamtkosten, die ab 01.01.2019 gelten sollen, resultieren folgende Elternbeiträge:

 

ganztags Teilzeithalbtags

alt     neualt   neualtneu

 

Kinderkrippe185,73    368,04111,44   220,8274,29147,22             

Kindergarten110,71     179,02 66,43     107,41                      44,28    71,61

 

Hort              74,49      108,13         44,70      64,88

 

Nach § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Kosten in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu übernehmen, die nicht vom Land und vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis) gedeckt werden. Die Eltern dürfen nicht mit mehr als 50 vom Hundert belastet werden.

Die Elternbeiträge im Krippenbereich steigen besonders stark. Dies ist u.a. mit der Änderung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich (Januar 2014) begründet.

 

Die ab 01.01.2019 geltenden Elternbeiträge sind in der 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde festgelegt.                           

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wolde beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde.

 

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Anlagen

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