Beschlussvorlage - 37/BV/258/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
9. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte "Bambi" Wolde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wolde hat mit dem Jugendamt des Landkreises Entgeltverhandlungen geführt. Die Verhandlung war wegen Tariferhöhungen, Erhöhung der Bewirtschaftungskosten und Änderung des Erzieherschlüssels im Krippenbereich erforderlich.
Die letzte Verhandlung war im Jahr 2007. Die damals festgelegten
Beträge galten ab 01.01.2008 bis jetzt.
Aus den neuen Gesamtkosten, die ab 01.01.2019 gelten sollen, resultieren folgende Elternbeiträge:
ganztags Teilzeithalbtags
alt neualt neualtneu
Kinderkrippe185,73 368,04111,44 220,8274,29147,22
Kindergarten110,71 179,02 66,43 107,41 44,28 71,61
Hort 74,49 108,13 44,70 64,88
Nach § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Kosten in Höhe von mindestens 50 vom Hundert zu übernehmen, die nicht vom Land und vom örtlichen Träger der Jugendhilfe (Landkreis) gedeckt werden. Die Eltern dürfen nicht mit mehr als 50 vom Hundert belastet werden.
Die Elternbeiträge im Krippenbereich steigen besonders stark. Dies ist u.a. mit der Änderung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich (Januar 2014) begründet.
Die ab 01.01.2019 geltenden Elternbeiträge sind in der 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wolde über die Benutzung und die Gebührenerhebung für die Kindertagesstätte „Bambi“ Wolde festgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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414,4 kB
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