Beschlussvorlage - 37/BV/256/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Mit der vorgesehenen Festlegung des Wahltages für die Kommunalwahl 2019 durch die Landesregierung M-V (Z.Z. noch nicht erfolgt)  ist gleichzeitig durch die jeweilige Gemeindevertretung der Wahltag zur Durchführung einer eventuellen Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters festzulegen. Nach § 3 Abs. 4 LKWG findet die Stichwahl regulär zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Die Gemeindevertretung kann diesen Termin durch Beschluss um bis zu zwei Wochen herausschieben.

Mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl des Europäischen Parlamentes ist davon auszugehen, dass die Verbundene Wahl (Europa-und Kommunalwahl) am 26.05.2019 durchzuführen ist. Der reguläre Stichwahltag würde somit auf den Pfingstsonntag fallen. Daher wird der Tag der Stichwahl auf den 16.06.2019 für alle Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel empfohlen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: In der Annahme, dass der Wahltag für die Verbundene Wahl 2019 durch die Landesregierung M-V auf den 26.05.2019 gelegt wird, setzt die Gemeindevertretung den Tag der Stichwahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters auf den 16.06.2019 fest.

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