Beschlussvorlage - 37/BV/254/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss einer überplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung für die Freiwillige Feuerwehr Reinberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wolde
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wolde hat für die Freiwillige Feuerwehr Reinberg in den Haushalt 2018 300,00 € für die Beschaffung von geringwertigen Ausrüstungsgegenständen bereitgestellt.
Der Haushaltsansatz war nicht auskömmlich. Es mussten 4 Lautsprechmikrofone sowie 2 Lampen beschafft werden.
Dies musste im Rahmen der Ersatzbeschaffung geschehen und weil für die Freiwillige Feuerwehr Reinberg eine neue Kameradin und neue Kameraden gewonnen werden konnten. Diese müssen ausgerüstet werden.
Der Ausgabebedarf für geringwertige Ausrüstungsgegenstände beträgt insgesamt 1.547,17 €, so dass eine überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 1.258,95 € gedeckt werden muss (11,78 € waren bereits ausgegeben).
Eine Deckung ergibt sich im Feuerwehr- Haushalt unter der Buchungsstelle 37- 1.2.6.01/ 52310000 (Unterhaltung Grundstücke/ Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen).
Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wolde ist die Bürgermeisterin für die Zustimmung einer über- oder außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung bis zu 1.000,00 € zuständig. Über 1.000,00 € entscheidet die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in dem Produktsachkonto 37- 1.2.6.01/ 52380000 (FF Reinberg: geringwertige Ausrüstungsgegenstände) durch Einsparungen in dem Produktsachkonto 37- 1.2.6.01/ 52310000 (FF Reinberg: Unterhaltung Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen) zu decken.
Die Höhe der überplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung beträgt 1.258,95 €.
