Beschlussvorlage - 01/BV/892/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung hat am 02.10.2018 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Im § 2 Haushaltsatzung  der Stadt Altentreptow  wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von  979.900 € festgesetzt.

Durch die Untere Rechtsaufsichtbehörde des LK MSE wurde die Nachtragshaushaltsatzung am 08.11.2018  (Posteingang 12.11.2018) genehmigt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 i.V.m. mit§ 5 der Hauptsatzung  der Stadt Altentreptow obliegt die  Entscheidung  zur Aufnahme von Krediten  in der  mit der  Nachtragshaushaltssatzung 2018 festgesetzten Höhe der Stadtvertretung. Mit  dem Beschluss wird der Bürgermeister ermächtigt, die Kreditaufnahme zu tätigen.

 

Gesamtbetrag Kreditaufnahme: 804.900 €

Maximale Laufzeit: 10 Jahre oder 15 Jahre

Tilgung 2 %

 

Der Kredit wird für folgende Maßnahmen aufgenommen:

 

386.900 €KGS Ankauf und Abriss Dance-Oase und Rückzahlung Fördermittel

418.000 €   Maßnahmen Hochwasserschutz 2017: Mehrauszahlungen Papenbeek und Karlsplatz

 

Die verbleibenden 175.000 €  des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme wird als Ermächtigung in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Aufgrund der notwendigen europaweiten Ausschreibung des Ersatzfahrzeuges für die FFw (TLF) erfolgt die Anschaffung erst im Haushaltsjahr 2019.

 

Die Abfrage bei den  Kreditinstituten erfolgt am Tag der Sitzung, d.h. am 26.11.2018. Die Angebote der Banken werden am Tag der Stadtvertretersitzung verteilt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow ermächtigt den Bürgermeister zur Kreditaufnahme in Höhe von 804.900 € für das Haushaltsjahr 2018 bei dem Kreditinstitut………………. zu den nachfolgenden Konditionen:

maximale Laufzeit: ………… Jahre

Tilgung: 2 %

Effektivzins:…………………

 

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Anlagen

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