Beschlussvorlage - 01/BV/892/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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26.11.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung hat am 02.10.2018 die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Im § 2 Haushaltsatzung der Stadt Altentreptow wurde ein Kredit für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 979.900 € festgesetzt.
Durch die Untere Rechtsaufsichtbehörde des LK MSE wurde die Nachtragshaushaltsatzung am 08.11.2018 (Posteingang 12.11.2018) genehmigt.
Gemäß § 22 Abs. 4 i.V.m. mit§ 5 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow obliegt die Entscheidung zur Aufnahme von Krediten in der mit der Nachtragshaushaltssatzung 2018 festgesetzten Höhe der Stadtvertretung. Mit dem Beschluss wird der Bürgermeister ermächtigt, die Kreditaufnahme zu tätigen.
Gesamtbetrag Kreditaufnahme: 804.900 €
Maximale Laufzeit: 10 Jahre oder 15 Jahre
Tilgung 2 %
Der Kredit wird für folgende Maßnahmen aufgenommen:
386.900 €KGS Ankauf und Abriss Dance-Oase und Rückzahlung Fördermittel
418.000 € Maßnahmen Hochwasserschutz 2017: Mehrauszahlungen Papenbeek und Karlsplatz
Die verbleibenden 175.000 € des Gesamtbetrages der Kreditaufnahme wird als Ermächtigung in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Aufgrund der notwendigen europaweiten Ausschreibung des Ersatzfahrzeuges für die FFw (TLF) erfolgt die Anschaffung erst im Haushaltsjahr 2019.
Die Abfrage bei den Kreditinstituten erfolgt am Tag der Sitzung, d.h. am 26.11.2018. Die Angebote der Banken werden am Tag der Stadtvertretersitzung verteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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909,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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836,8 kB
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