Beschlussvorlage - 01/BV/891/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadtvertretung hat am 24.01.2017 eine Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2017 bis 2020 und am 20.02.2018 die Fortschreibung für die Haushaltsjahre 2018-2021. Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt, brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängert sich der Konsolidierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird im Einzelnen auf die Konsolidierungsmaßnahmen und deren Umsetzung eingegangen sowie Anpassung vorgenommen bzgl. der Konsolidierungsmaßnahmen, die nicht den gewünschten Erfolg brachten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der Stadt Altentreptow für den Zeitraum 2019-2022. 

 

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Anlagen

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