Beschlussvorlage - 40/BV/234/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Breesen hat am 25.04.2018 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung am 14.06.2018 erteilt.

Gemäß § 48 Abs. 2 Punkt 4 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde u. a. eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt werden ausschließlich die Einzahlungen und Auszahlungen für investive Baumaßnahmen erhöht. Es handelt sich hier um die Vereinbarung zur Kostenerstattung bei der Erneuerung von Vorflutleitungen am Standort des Umspannwerks Altentretpow/Süd.

Die investiven Auszahlungen i. H. v. 443.870 € brutto werden zu 100 % durch investive  Einzahlungen gedeckt.

Es ergeben sich damit nur Veränderungen im Finanzhaushalt in den Zeilen 23 und 32. Der Ergebnishaushalt sowie alle weiteren Angaben in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018.

 

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Anlagen

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