Beschlussvorlage - 40/BV/232/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung für den Friedhof sowie für die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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22.11.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Nach der Teilaufhebung des Beschlusses 40/BV/222/2018 ist die erneute Beschlussfassung zur „Gebührensatzung für den Friedhof sowie für die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe“ erforderlich.
Die Grabnutzungsgebühren erhöhen sich einschließlich Bewirtschaftungskosten und Wassergeld für die
- Erdwahlgrabstätte um 11,10 € x 30 Jahre = 333,00 €
von 106,30 € auf 439,30 €, - Urnenwahlgrabstätte um 11,10 € x 20 Jahre = 222,00 €
von 43,30 € auf 265,30 €, - Urnengemeinschaftsgrab um 16,70 € x 20 Jahre = 334,00 €
von 37,40 € auf 371,40 €, - pflegevereinfachtes Urnengrab um 16,70 € x 20 Jahre = 334,00 €
von 56,70 € auf 390,70 €.
Abweichend, zum im August gefassten Beschluss, sind folgende Sätze in die Gebührensatzung neu aufgenommen worden:
„Ein Anspruch auf Gebührenerstattung für die Restruhezeit bei Umbettung und vorzeitiger Kündigung besteht nicht.
Für bereits überlassene Grabstätten werden die noch offenen Bewirtschaftungskosten einschließlich Wassergeld für die gesamte Restruhezeit einmalig erhoben.“
Nach § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über den Erlass von Satzungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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