Beschlussvorlage - 40/BV/233/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung vom 21.08.2018 die Gebührenkalkulation und –satzung für den Friedhof sowie für die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe.

 

Der Bürgermeister Herr Noack und die Sachbearbeiterin Friedhofswesen Frau Schröder haben im Nachgang zur Sitzung darüber beraten, die Gebühren für die Bewirtschaftungskosten einschließlich Wassergeld zusammen mit den Grabnutzungsgebühren für die gesamte Ruhezeit zu erheben. Dies ist in anderen Gemeinden gängige Praxis.

 

Die einmalige Abrechnung der Bewirtschaftungskosten einschließlich Wassergeld erfordert eine Teilaufhebung des im August gefassten Beschlusses. Die beschlossene Kalkulation zur Gebührensatzung bleibt bestehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss 40/BV/222/2018 „Gebührenkalkulation und –satzung für den Friedhof sowie für die Benutzung der Feierhalle in Kalübbe“ vom 21.08.2018 teilweise hinsichtlich der Gebührensatzung aufzuheben.

 

 

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