Beschlussvorlage - 06/BV/243/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Für zwei Kinder aus Grapzow liegt ein Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte ab dem 01.11.2018 vor. Die Kita Grapzow ist ausgelastet und kann die Kinder nicht aufnehmen.

Da die Eltern berufstätig sind und die Plätze benötigen, haben sie sich an die Kita Siedenbollentin gewandt.

 

Siedenbollentin nimmt Kinder aus anderen Gemeinden nur auf, wenn  die Bereitschaft erklärt wurde, sich an den tatsächlichen Kosten zu beteiligen. Die Zusatzkosten für einen Ganztagskinderkrippenplatz betragen z.Z. 39,27 €/Monat und für einen Ganztagskindergartenplatz 21,45 €/Monat . Sie werden jedes Jahr nach den tatsächlichen Erträgen und Aufwendungen des Vorjahres neu berechnet und sind zusätzlich zum gesetzlich geforderten Gemeindeanteil zu zahlen.

 

Um Kinder aus Grapzow in der Kita Siedenbollentin betreuen zu lassen, ist es erforderlich die beigefügte Vereinbarung abzuschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Grapzow schließt mit der Gemeinde Siedenbollentin die als Anlage beigefügte Vereinbarung in Bezug auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Betreuung von Kindern aus Grapzow in der Kita „Landmäuse“ Siedenbollentin ab.

 

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Anlagen

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