Beschlussvorlage - 06/BV/245/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeindevertretung Grapzow hat mit Beschluss- Nr. 06/ BV/ 40/ 2014 beschlossen, eine Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und dessen Stellvertreter zu zahlen:

  • Wehrführer 170,00 €/ Monat
  • Stellvertreter: 85,00 €/ Monat.

 

Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M- V) können Aufwandsentschädigungen auch an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu gehören auch die Jugendfeuerwehrwarte.

Die Stellvertreter erhalten gem. § 2 Abs. 2 FwEntschVO M- V höchstens die Hälfte der Aufwandsentschädigung der Funktionsträger.

 

Der Jugendfeuerwehrwart soll eine Aufwandsentschädigung von monatlich 85,00 € erhalten. Sein Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 42,00 €/ Monat.

 

Die Aufwandsentschädigung ist ab 01.01.2019 zu zahlen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart in Höhe von 85,00 € und seinen Stellvertreter in Höhe von 42,00 €.

 

Die Aufwandsentschädigung wird ab 01.01.2019 gezahlt.

 

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