Beschlussvorlage - 06/BV/245/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für den Jugendfeuerwehrwart der Freiwilligen Feuerwehr Grapzow und dessen Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Grapzow
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15.11.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Grapzow hat mit Beschluss- Nr. 06/ BV/ 40/ 2014 beschlossen, eine Aufwandsentschädigung für den Wehrführer und dessen Stellvertreter zu zahlen:
- Wehrführer 170,00 €/ Monat
- Stellvertreter: 85,00 €/ Monat.
Gemäß § 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M- V) können Aufwandsentschädigungen auch an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu gehören auch die Jugendfeuerwehrwarte.
Die Stellvertreter erhalten gem. § 2 Abs. 2 FwEntschVO M- V höchstens die Hälfte der Aufwandsentschädigung der Funktionsträger.
Der Jugendfeuerwehrwart soll eine Aufwandsentschädigung von monatlich 85,00 € erhalten. Sein Stellvertreter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 42,00 €/ Monat.
Die Aufwandsentschädigung ist ab 01.01.2019 zu zahlen.
