Beschlussvorlage - 08/BV/215/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Dorfgemeinschaftshaus Golchen wurde im Juni feierlich eingeweiht und der Nutzung übergeben. Auch eine Vermietung für private Feiern ist vorgesehen.

 

Da eine Benutzungs- und Entgeltordnung erst beschlossen werden kann, wenn eine Kalkulation der Kosten für das Dorfgemeinschaftshaus vorliegt und hierfür noch keine ausreichenden Werte vorliegen, soll vorerst ein Beschluss der Gemeindevertretung für die Höhe des Nutzungsentgelts gefasst werden.

Es soll unterschieden werden zwischen einer Nutzung bis zu 6 Stunden (60 €) und einer ganztägigen Nutzung (120 €). Diese Werte orientieren sich an den Kosten für vergleichbare Dorfgemeinschaftshäuser.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Entscheidungen im Einzelfall zu treffen und Ausnahmen zu gestatten.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt, für die Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses Golchen an Privatpersonen folgende Nutzungsentgelte zu fordern: 

 

- ganztägige Nutzung: 120 €

-Nutzung bis zu 6 Stunden: 60 €

 

Für ortsansässige Vereine und Zirkel und für die Freiwillige Feuerwehr ist die Nutzung frei.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Entscheidungen im Einzelfall zu treffen und Ausnahmen zu gestatten.

 

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