Beschlussvorlage - 01/BV/874/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Altentreptow für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2016 für das städtebauliche Sondervermögen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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08.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.01.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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22.01.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadtvertretung, die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Stadtvertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2016 des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Altentreptow, empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung, die Entlastung für den Bürgermeister zu erteilen.
