Beschlussvorlage - 01/BV/871/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

 

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.

 

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf 140.735 EUR

ordentliche Aufwendungen auf   140.735 EUR

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf    140.735 EUR

ordentliche Auszahlungen auf   140.735 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf928.501 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf904.820 EUR

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt

auf     14.000 EUR

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Anlagen

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