Beschlussvorlage - 01/BV/871/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2019 für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.12.2018
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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20.12.2018
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.01.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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22.01.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 i. V. m. § 45 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt für das städtebauliche Sondervermögen voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind im Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Der Vorbericht enthält einen Sachstandsbericht zum Stand der laufenden sowie abgeschlossenen Maßnahmen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 140.735 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 140.735 EUR
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf 140.735 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 140.735 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf928.501 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf904.820 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf 14.000 EUR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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756,3 kB
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