Beschlussvorlage - 01/BV/875/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt zu vermitteln.

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Altentreptow hat auf seiner Sitzung am 08.01.2019 den geprüften Jahresabschluss erörtert.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der KV M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Altentreptow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

 

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Anlagen

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