Beschlussvorlage - 03/018/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Auf der Grundlage des Artikels 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 wurde der § 36 der

Kommunalverfassung M-V (KV M-V) geändert. Dieser Paragraf regelt die Bildung beratender und weiterer Ausschüsse der Gemeindevertretung.

Vor Inkrafttreten o.g. Gesetzes waren nur hauptamtlich verwaltete Gemeinden verpflichtet, einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Diese Einschränkung ist nunmehr entfallen.

Im § 36 Absatz 2 Satz 5 heißt es: „In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden.“

Entsprechend § 36 Absatz 2 Satz 6 können amtsangehörige Gemeinden auch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die dem Originalprotokoll beiliegende

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bartow.

 

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Anlagen

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