Beschlussvorlage - 03/017/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Datum vom 25.05.2010 teilte der stellvertretende Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bartow, Kamerad Michael Kurth, dem Bürgermeister der Gemeinde Bartow, Herr Dieter Karstädt, mit, dass er zum 01.06.2010 aus persönlichen Gründen sein Amt als stellvertretender Wehrführer niederlegt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und müssen nach Beendigung der Wahlperiode oder nach vorzeitiger Aufgabe des Amtes aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen werden.

Die Abberufung bedarf der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Abberufung muss rückwirkend zum 01.06.2010 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow entlässt Kameraden Michael Kurth auf eigenen Wunsch rückwirkend zum 01.06.2010 aus dem Amt des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bartow und beendet zeitgleich das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

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