Beschlussvorlage - 03/016/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Mit Schreiben vom 10.05.2010 teilte der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bartow, Kamerad Roland Heiden, dem Bürgermeister der Gemeinde Bartow, Herr Dieter Karstädt, mit, dass er zum 01.06.2010 aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Wehrführer niederlegt.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 und 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg- Vorpommern (BrSchG M- V) sind der Wehrführer und sein Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und müssen nach Beendigung der Wahlperiode oder nach vorzeitiger Aufgabe des Amtes aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen werden.

Die Abberufung bedarf der Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Die Abberufung muss rückwirkend zum 01.06.2010 erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bartow entlässt Kameraden Roland Heiden auf eigenen Wunsch rückwirkend zum 01.06.2010 aus dem Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bartow und beendet zeitgleich das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

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