Beschlussvorlage - 01/BV/860/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren Mecklenburg-Vorpommern am 31.12.2015 (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) veränderte sich auch das Leistungsspektrum der Feuerwehr, welches sich aus kostenfrei zu erbringende Pflichtaufgaben und abrechnungsfähigen Einsätze zusammensetzt.

 

Die  alte Satzung der Stadt Altentreptow über die Gebührenerhebung für die Dienstleistungen der FFw ist aus dem Jahr 1999. Die  Überarbeitung der Kalkulation ist  Bestandteil des durch die Stadtvertretung beschlossenen Haushaltsicherungskonzeptes.

 

Entsprechend § 5 Abs.  1 der Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 25 Abs. 3 BrSchG wird die Stadt  Altentreptow ermächtigt, den Kostenersatz in einer Satzung zu regeln.

 

Dabei können lt. BrSchG M-V Pauschalbeträge festgesetzt werden. Zu den Kosten gehören auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen sowie Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten. Der Kostenersatz darf höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten gedeckt werden. Die Vorhaltekosten können auf Grundlage der im gewerblichen Bereich üblichen Nutzungszeiten berechnet werden.

 

Die Neufassung  der Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Altentreptow (Feuerwehrkostenersatzsatzung) ist als Anlage beigefügt. Des Weiteren wurden der Vorlage die Kalkulation der Tarife für den Kostenersatz mit dem Kalkulationsbericht beigefügt. Dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der einzelnen Gebühren.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Altentreptow  beschließt die Satzung der Stadt Altentreptow über  die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrkosten-ersatzsatzung) auf der Grundlage der beigefügten Kalkulation.

 

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Anlagen

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