Beschlussvorlage - 38/BV/188/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wildberg hat für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in der Kita Wildberg und für erforderliche Anschaffungen um Spenden gebeten.

In der Sitzung am 04.06.2018 wurde beschlossen, die Spenden der Volksbank Demmin e.V. (50 €), Bäckerei Ohm (1.000 €), FSV Reinberg (100 €) und die Sachspende der Firma TilTakToo KinderGartenZentrale GmbH (3.000 Sachspende Spielzeug) anzunehmen. Versehentlich wurde auch über die Annahme einer Spende der Firma Landgut Grapzow Weinreich & Grabowski GbR in Höhe von 50 € abgestimmt. Diese Spende war nicht für die Kita Wildberg, sondern für die Gemeinde Grapzow bestimmt.

 

Nach der Sitzung gingen noch folgende Spenden ein:

-          Beatrix Papke: 500 €

-          Gerhard und Brigitte Fink: 1.000 €

-          Milchhof Wischershausen/Teetzleben GmbH & Co KG: 300 €

-          Agrargesellschaft Breesen GmbH & Co KG: 500 €

-          Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co KG: 3.000 €

 

Für die Annahme der Spenden ist gem. § 44 Abs.4 in Verbindung mit § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wildberg die Gemeindevertretung Wildberg zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt folgende Spenden für die Kita Wildberg anzunehmen:

-          Beatrix Papke: 500 €

-          Gerhard und Brigitte Fink: 1.000 €

-          Milchhof Wischershausen/Teetzleben GmbH & Co KG: 300 €

-          Agrargesellschaft Breesen GmbH & Co KG: 500 €

-          Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co KG: 3.000 €

Außerdem wird korrigiert, dass die Spende der Firma Landgut Grapzow Weinreich und Grabowski GbR in Höhe von 50 € nicht der Gemeinde Wildberg, sondern der Gemeinde Grapzow zuzuordnen ist.

 

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