Beschlussvorlage - 38/BV/188/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahmen von Spenden für die Kita Wildberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Ilona Häusler
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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18.10.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wildberg hat für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten in der Kita Wildberg und für erforderliche Anschaffungen um Spenden gebeten.
In der Sitzung am 04.06.2018 wurde beschlossen, die Spenden der Volksbank Demmin e.V. (50 €), Bäckerei Ohm (1.000 €), FSV Reinberg (100 €) und die Sachspende der Firma TilTakToo KinderGartenZentrale GmbH (3.000 Sachspende Spielzeug) anzunehmen. Versehentlich wurde auch über die Annahme einer Spende der Firma Landgut Grapzow Weinreich & Grabowski GbR in Höhe von 50 € abgestimmt. Diese Spende war nicht für die Kita Wildberg, sondern für die Gemeinde Grapzow bestimmt.
Nach der Sitzung gingen noch folgende Spenden ein:
- Beatrix Papke: 500 €
- Gerhard und Brigitte Fink: 1.000 €
- Milchhof Wischershausen/Teetzleben GmbH & Co KG: 300 €
- Agrargesellschaft Breesen GmbH & Co KG: 500 €
- Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co KG: 3.000 €
Für die Annahme der Spenden ist gem. § 44 Abs.4 in Verbindung mit § 5 Abs.7 der Hauptsatzung der Gemeinde Wildberg die Gemeindevertretung Wildberg zuständig.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt folgende Spenden für die Kita Wildberg anzunehmen:
- Beatrix Papke: 500 €
- Gerhard und Brigitte Fink: 1.000 €
- Milchhof Wischershausen/Teetzleben GmbH & Co KG: 300 €
- Agrargesellschaft Breesen GmbH & Co KG: 500 €
- Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co KG: 3.000 €
Außerdem wird korrigiert, dass die Spende der Firma Landgut Grapzow Weinreich und Grabowski GbR in Höhe von 50 € nicht der Gemeinde Wildberg, sondern der Gemeinde Grapzow zuzuordnen ist.
