Beschlussvorlage - 38/BV/194/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Wildberg wird empfohlen, die Entlastung für die Bürgermeisterin zu erteilen.

 

Gemäß § 24 der Kommunalverfassung M-V besteht für die Bürgermeisterin Mitwirkungsverbot.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V die Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2016.

 

 

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