Grundstücksangelegenheit - 01/GA/869/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Die Stadt Altentreptow beabsichtigt, mit der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG (Geschäftsführer Stadtvertreter Herr Hans-Jürgen Rienitz) einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Der Gestattungsvertrag ist Beratungsgegenstand im nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung am 02.10.2018.

Gemäß § 38 Abs. 6 Satz 6 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern (KV M-V) bedürfen Verträge der Stadt mit Mitgliedern der Stadtvertretung zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Stadtvertretung.

Damit soll dem Umstand entgegengewirkt werden, dass Einfluss und Machtpositionen Einzelner innerhalb der Stadt zur unberechtigten Vorteilsnahme führen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt gemäß § 38 Abs. 6 Satz 6 KV M-V den Abschluss

des Gestattungsvertrages mit der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG (Geschäfts-

führer Stadtvertreter Herr Hans-Jürgen Rienitz).

 

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