Beschlussvorlage - 01/BV/867/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2018 wurde in den Ausschüssen  mit  der Vorlage-Nr.: 01/BV/857/2018 beraten und zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung empfohlen.

 

Am 10.09.2018 hat der LK MSE, Brand-und Katastrophenschutz, in einem Gespräch der Verwaltung mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Innenministerium MV die Stadt Altentreptow für eine  Sonderbedarfszuweisung zur Finanzierung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 vorgesehen ist. Der LK MSE wird eine Zuwendung aus der Brandschutzsteuer gewähren. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im Nachtrags-haushaltsplan 2018 aufgenommen wird, damit die Finanzierung des Eigenanteiles nachgewiesen werden kann.

 

Aus diesem Grunde war es erforderlich die Nachtragshaushaltsplanung 2018 zu überarbeiten.

Zusätzlich aufgenommen wurden:

 

Einzahlungen SBZ vom Land175.000 €

Einzahlung Landkreis MSE  50.000 €

Auszahlung neues FFw-Fahrzeug                 400.000 €

 

Der Eigenanteil in Höhe von 175.000 € soll über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Es handelt sich hier um eine Pflichtaufgabe der Stadt Altentreptow.

 

Gleichzeitig wurde die Maßnahme: Sanierung Straße der Zukunft in das Haushaltsjahr 2019 verschoben. Im Nachtragshaushaltsplan verbleiben nur die in diesem Jahr fällig werdenden Auszahlungen. Aufgrund der Baukostenentwicklung soll die Ausschreibung erst im nächsten Jahr erfolgen.

 

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.09.2018 einer Überarbeitung zugestimmt.

 

Dadurch verändern sich nachfolgende Positionen § 1 im Finanzhaushalt, 2c und § 2 Kredite in der Nachtragshaushaltsatzung 2018.

 

Die Erläuterungen zur Nachtragshaushaltssatzung können der beigefügten Vorlage 01/BV/857/2018 entnommen werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

 

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Anlagen

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