Beschlussvorlage - 03/BV/158/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Regelung zur Stellvertretung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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27.09.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage: Seit dem 14.05.2018 ist der Bürgermeister der Gemeinde Bartow, Herr Roland Heiden, erkrankt und kann die Funktion des Bürgermeisters nicht wahrnehmen.
Laut Hauptsatzung der Gemeinde Bartow vom 13.11.2014, § 6 Absatz 4, erhält der stellvertretende Bürgermeister, die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters in Höhe von 420,00 €, für eine Vertretungszeit, die den Zeitraum von 6 Vertretungswochen übersteigt.
Herr Hartmut Schmidt vertritt Herrn Heiden seit dem 14.05.2018. Die monatliche Aufwandentschädigung kommt ab dem 25.06.2018 zur Auszahlung.
