Beschlussvorlage - 03/BV/158/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Seit dem 14.05.2018 ist der Bürgermeister der Gemeinde Bartow, Herr Roland Heiden, erkrankt und kann die Funktion des Bürgermeisters nicht wahrnehmen.

Laut Hauptsatzung der Gemeinde Bartow vom 13.11.2014, § 6 Absatz 4, erhält der stellvertretende Bürgermeister, die monatliche Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters in Höhe von 420,00 €, für eine Vertretungszeit, die den Zeitraum von 6 Vertretungswochen übersteigt.

Herr Hartmut Schmidt vertritt Herrn Heiden seit dem 14.05.2018. Die monatliche Aufwandentschädigung kommt ab dem 25.06.2018 zur Auszahlung.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Bartow genehmigt, die monatliche Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Zeitraum der Bürgermeister-Vertretung an Herrn Hartmut Schmidt.

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