Beschlussvorlage - 01/BV/865/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage: Auf Grund der Komplexität des Aufgabenbereiches der Frau Ellgoth als Fachgebietsleiterin sowie als 1. Stadträtin und des damit verbundenen zeitlichen Aufwandes, war es Frau Ellgoth nicht möglich, die Tätigkeiten einer Standesbeamtin in den letzten Jahren vollumfänglich wahrzunehmen.

Für die Aufrechterhaltung der Bestellungen von Standesbeamten ist es notwendig im Standesamt tätig zu sein und Beurkundungen von Personenstandsfällen vorzunehmen (§ 3 Abs. 3 Standesbeamtenbestellungsverordnung M-V).

Dies konnte auf Grund des Zeitmangels der Frau Ellgoth nicht gewährleistet werden.

Die Verwaltung empfiehlt, die Bestellung zur Standesbeamtin für Frau Claudia Ellgoth zum 30.09.2018 zu widerrufen.

Entsprechend der Standesbeamtenbestellungsverordnung sind zwei weitere Standesbeamte bestellt.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag: Mit dem 30.09.2018 wird die Bestellung zur Standesbeamtin für Frau Claudia Ellgoth widerrufen.

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