Beschlussvorlage - 03/BV/161/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit Datum vom 13.07.2015 unterzeichnete die Gemeinde Bartow eine Vereinbarung, um die Kreisstraße DM 30 im Abschnitt Pritzenow als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auszubauen. Nach Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme stellte nun der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gemäß Vereinbarung, die anteiligen Kosten in Rechnung. Die anteiligen Kosten betragen 31.132,49 € für die Mehrkosten des Regenwasserkanals, anteilige Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung und Verwaltungskosten. Die Finanzierung dieser außerplanmäßig investiven Auszahlungen im Jahr 2018, erfolgt aus dem Produktsachkonto 5.4.1.00/2502.78532000. Die Deckung der außerplanmäßig investiven Auszahlungen kann mit 31.200,00 € aus dem Produktsachkonto 5.4.1.00/2505.68151000 (planmäßig investive Einzahlungen) erfolgen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt, die außerplanmäßig investive Auszahlung von 31.132,49 €, im Jahr 2018, aus dem Produktsachkonto 5.4.1.00/2505.68151000 (planmäßig investive Einzahlungen) mit 31.200,00 €, zu finanzieren.

 

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